Platz-Belegung

(August - Juli)

 

 

 ab Aug.2023 geschlossen

Rahmenbedingungen

 

Betreuungsumfeld:

  • Großzügiges, gepflegtes Haus mit genügend Platz für die Kinder
  • separates Spielzimmer (30qm) mit Spielempore (2. Ebene) und unterschiedlichen Spiel- und Ruhebereichen
  • große Bewegungsflächen und Spielmöglichkeiten im Haus und im Garten
  • getrennte Schlafmöglichkeiten für die Kinder (Einzelschlafplätze)
  • Großer Garten mit kindgerecht eingerichteten Erlebnisbereichen
  • Viele Spielgeräte z.B. Mehrkinderwippe, Spielturm mit Rutsche,        Kies- und Sandbereich mit Matsch-Tisch, Mehrkinderschaukel,        Roller, Dreiräder, Rutsch-Fahrzeuge, Puppen-Buggys …
  • Wald und Naturerlebnisraum in der Nähe


Bilder finden Sie in der Bildergallerie

 

Lage der Kindertagespflegestelle:

  • Klosterhardt/Tackenberg
  • Nähe der Autobahnen A2/3, A 42
  • Am Ende einer Sackgasse (kein Autoverkehr)
  • Am Grüngürtel nach Sterkrade
  • Busanbindung über Osterfeld   Linie 961,

10 Minuten Fußweg zur SB 92 und SB 93





 

Betreuungsangebot

Kleinkindergruppe mit 5 Plätze

(bevorzugt für 35 Std/Woche oder 40 Std/Woche,

25 Std./Woche auch möglich)

 

Betreuungstage:        Montag — Freitag

 

Betreuungszeiten :     7.00—15.00 Uhr

 

Betreuungsalter:        ca. 1,5 Jahre bis Kindergarteneintritt
 

Gruppenstruktur: nach Möglichkeit werden Kinder so aufgenommen,

dass 3 zweijährige und 2 einjährige Kinder die Gruppe bilden.

 

Urlaub

Die Urlaubszeiten werden jeweils im Herbst des Vorjahres mit den Eltern der zu betreuenden Kinder abgestimmt, damit der Urlaubswunsch beim Arbeitgeber klarer vertreten werden kann.

Eine benötigte Vertretung muss bis spätestens 8 Wochen vorher über den Fachbereich Kindertagesbetreuung der Stadt Oberhausen  im Vertretungsstützpunkt beantragt werden (ich empfehle dieses aber früher zu machen, denn es stehen nur begrenzte Plätze zur Verfügung!). 

 

Kosten / Elternbeitrag

Die Vergütung der Leistung für den Betreuungsplatz erfolgt über die Stadt Oberhausen (wird beim Fachbereich Kindertagesbetreuung gemeinsam beantragt).

Die Stadt Oberhausen berechnet den zu zahlenden Elternbeitrag für den Betreuungsplatz, wie bei einem Kindergartenplatz auch, nach dem Jahreseinkommen der Eltern.

 

Der Elternbeitrag für einen Platz in einer Kleingruppe in der Kindertagespflege ist identisch mit dem Elternbeitrag für einen Platz in einem Kindergarten/Kindertagesstätte!

 

 

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Silke Nolzen; Kinderland Lilliput, 2015